1&1 Versatel: Vier Glasfaserleitungen pro Wohnung gefordert

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Nach Ansicht von 1&1 Versatel behindern Monopole in den hausinternen Netzen den Glasfaserausbau in Deutschland erheblich. Der Netzbetreiber spricht sich deshalb für klare Regeln aus – und fordert, dass pro Wohnung oder Geschäftseinheit mindestens vier Fasern verlegt werden.

Hintergrund: Recht auf Glasfaser bis in die Wohnung

Digitalminister Wildberger plant, ein gesetzlich verankertes Recht auf Glasfaseranschlüsse vom Keller bis in die einzelnen Wohnungen einzuführen. Damit soll verhindert werden, dass Interessenten mit dem Hinweis auf bestehende TV-Kabelnetze von einem Glasfaseranschluss ausgeschlossen werden. Teilweise ist sogar ein Anspruch auf einen Vollausbau ganzer Gebäude im Gespräch.

1&1 Versatel begrüßt diese Pläne ausdrücklich. In einem Statement gegenüber teltarif.de erklärte das Unternehmen, die Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales würden genau in die richtige Richtung gehen – insbesondere, wenn es um die Beschleunigung von Verfahren und die Förderung des Wettbewerbs geht.

Kampf gegen Monopolstrukturen

Der auf Geschäftskunden spezialisierte Anbieter verfügt eigenen Angaben zufolge über eines der größten Glasfasernetze Deutschlands. CEO Frank Rosenberger betonte:

„Wir unterstützen alle Maßnahmen, die Wettbewerb und schnelleren Ausbau ermöglichen.“

Kritik übt 1&1 Versatel an Netzebene-4-Betreibern, also den Betreibern der Inhouse-Verkabelung. Diese hätten in Zusammenarbeit mit Hauseigentümern oft exklusiven Zugang und blockierten damit andere Glasfaseranbieter. Obwohl das Telekommunikationsgesetz eigentlich den diskriminierungsfreien Zugang vorsieht, werde dies in der Praxis oft umgangen.

Vier Fasern pro Einheit als Mindeststandard

Um Monopole aufzubrechen, schlägt 1&1 Versatel vor, jede Wohneinheit standardmäßig mit vier Glasfaserleitungen sowie einem Patchfeld auszustatten. So ließen sich nicht nur mehrere Anbieter parallel nutzen, sondern auch Redundanz schaffen und zusätzliche Anwendungen wie Smart-Metering problemlos integrieren.

Eine „Regulierung light“ reiche dafür nicht aus, so Rosenberger. Stattdessen müsse die kommende TKG-Novelle verbindliche Regeln zu Mitnutzung und kostenbasierten Entgelten enthalten, um überhöhte Preise und abgeschottete Strukturen zu verhindern.

Blick ins Ausland

Andere Länder wie die Schweiz oder Frankreich hätten gezeigt, dass Vielfalt bei Anbietern und Produkten die Akzeptanz steigert und die Anschlussquoten erhöht. Deutschland dagegen liege noch zurück. Rosenberger resümiert:

„Wir bauen die digitale Infrastruktur für die deutsche Wirtschaft. Damit Digitalisierung endlich vorankommt, brauchen alle Anbieter fairen Zugang zu Glasfaser.“

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